
Grundsätzlich wird in den Medien als auch Soziale Netzwerke über die absolute Oberfläche diskutiert, ob ein Spieler lediglich kommt, zu kommen hat, oder kommen könnte. Letzeres ist zu 70% etwa der Fall. Das Verhältnis ist also 70:30, was Gerüchte und Realitätstransfer „trennen“. Aber arbeiten Vereine wirklich so ? Im Gegenteil, hjier geht es um knallharte komplexe Finanzen. Ein wichtiges Thema da lautet: Immaterielles Spielervermögen.
Das immaterielle Spielervermögen im Fußball bezeichnet im Wesentlichen den bilanziellen Wert, den ein Fußballverein einem Spieler auf Grundlage dessen Transferkosten beim Erwerb (bzw. Vertragsabschluss) zuweist. Es handelt sich um einen immateriellen Vermögensgegenstand, weil er zwar einen wirtschaftlichen Wert für den Verein darstellt, aber nicht physisch greifbar ist – ähnlich wie Markenrechte, Patente oder Lizenzen in der Unternehmenswelt.
Definition (vereinfachte betriebswirtschaftliche Sicht):
Immaterielles Spielervermögen ist der in der Bilanz aktivierte Wert eines Fußballspielers, der aus dem Erwerb seiner Transferrechte resultiert und über die Laufzeit seines Vertrags abgeschrieben wird.
Woraus ergibt sich das immaterielle Spielervermögen konkret?
- Transferausgaben (Ablösesumme an den abgebenden Verein)
- Beraterhonorare (soweit direkt mit dem Transfer verbunden)
- Unterzeichnungshonorare (Signing Fees)
- Sonstige direkt zurechenbare Anschaffungskosten
Diese werden als Anschaffungskosten bilanziert.
Abschreibung:
Definition: Bei der linearen Abschreibung wird ein Wirtschaftsgut gleichmäßig, also in gleichbleibenden Jahresbeträgen, über seine Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben. Es handelt sich um die gesetzlich vorgeschriebene Methode zur Abschreibung.
Das Spielervermögen wird LINEAR über die Laufzeit des Spielervertrags abgeschrieben.
Beispiel:
Ein Spieler kostet 20 Mio. € und erhält einen 4-Jahres-Vertrag → jährlich 5 Mio. € Abschreibung.
Ein Verein verpflichtet also den Spieler X für 10 Mio. € bei 5 Jahren Vertragslaufzeit.
→ In der Bilanz steht: immaterielles Spielervermögen: 10 Mio. €, mit jährlicher Abschreibung von 2 Mio. €.
Besonderheiten:
- Wertminderung (Impairment): Wenn ein Spieler sich schwer verletzt oder stark an Wert verliert, muss ggf. außerplanmäßig abgeschrieben werden.
- Kein Wiederaufwertung: Hat ein Spieler stark an Marktwert gewonnen, darf der bilanzielle Wert nicht erhöht werden (Vorsichtsprinzip).
- Verkauf eines Spielers: Beim Verkauf wird der Restbuchwert ausgebucht, und die Differenz zum Verkaufspreis ergibt einen Gewinn oder Verlust.
Unterschiedliche Bilanzformen
Vergleich: HGB vs. IFRS bei Spielervermögen
Beispiel für Bilanzierung nach IFRS
Ein börsennotierter Verein verpflichtet Spieler A:
- Ablöse: 15 Mio. €
- Beraterhonorar: 1 Mio. €
- Vertragslaufzeit: 5 Jahre
Bilanzierter Vermögenswert (immateriell): 16 Mio. €
Jährliche Abschreibung: 3,2 Mio. €
Wenn der Spieler nach 3 Jahren verkauft wird:
Ein börsennotierter Verein verpflichtet Spieler A:
- Buchwert nach 3 Jahren: 6,4 Mio. €
- Verkaufserlös: 10 Mio. €
- → Buchgewinn: 3,6 Mio. €
Beispiel: Bilanzierung nach HGB (freiwillige Aktivierung)
- Wenn ein deutscher Verein NICHT kapitalmarktorientiert ist, kann er entscheiden, ob er Spielervermögen in der Bilanz aktiviert.
- Viele tun das NICHT, um weniger volatil (unbeständig, sprunghaft) zu erscheinen.
- Wenn aktiviert, gelten Abschreibung und Bewertung wie oben – aber keine Neubewertung nach Marktwerten erlaubt.
Bedeutung für Vereine
- Finanzielles Fairplay (UEFA): Vereine müssen Gewinne/Verluste beim Spielerverkauf nach diesen Bilanzregeln berechnen.
- Cashflow-Steuerung: Abschreibungen belasten nicht den Cashflow direkt, Verkäufe können bilanziell „Gewinne“ erzeugen.
- Transferpolitik beeinflusst Bilanzstruktur, z. B. hohe Ablösen = hohe Aktiva = höhere Risiken bei Misserfolg.
Parallel dazu das Thema der Entstehung der Ablösesumme:
http://marcstone.de/2020/07/02/13-faktoren-zur-bildung-einer-abloesesumme/