Unternehmensbeteiligungen

Eine sogenannte Unternehmensbeteiligung (auch Kapitalbeteiligung genannt; Englischer Fachbegriff dazu lautet participation), beschreibt den anteiligen Besitz an einem Unternehmen. Bei einer oft gut strategischen Unternehmensbeteiligung bzw. auch immer mal Partnerschaft/Partnership genannt, investiert ein Privatanleger oder ein professioneller Investor in ein Unternehmen. Im Gegenzug dazu erhält dieser ein Limit an Anteilen (in der Bundesliga gilt die 50+1-Regel) an diesem Unternehmen/Verein.

Das bedeutet, dass der „Investor“ zum Anteilseigner (Gesellschafter oder Aktionär) wird und in Zukunft an Gewinnen oder möglichen Erlösen aus einem Unternehmensverkauf partizipiert. Je nach Satzung auch ein Mitspracherecht sowie Vetorecht ist vertraglich möglich. Dies kann sich auswirken insbesondere auf Transferaktivitäten und deren Prozesse.

Beispiel FC Bayern München

Grundsätzlich ist der FCB ein e.V. (eingetragener Verein). Da aber die Profi-Abteilung am 14.Februar 2002 (Beschluss außerordentlicher Mitgliederversammlung) ausgegliedert wurde in eine AG, gelten völlig andere Regeln sowie kein Vereinsrecht mehr, sondern die Regeln einer Aktiengesellschaft.

Bis 2021 vergab der Klub Anteile an die Adidas AG, Allianz SE, Audi AG zu je 8,33%. Hauptaktionär bleibt der e.V. mit 75%. Die 50+1-Regel gibt an, nicht mehr als 50% an Anteilseigner aufzulisten. Dem FCB würde noch 25% an freien Kapital-Möglichkeiten besitzen. (Sperrminorität)

Wichtig: Anteile gehören nicht zum Fremdkapital, sondern gehen in das Eigenkapital in die Bilanz mit ein. Für den „Holder“ einer Unternehmensbeteiligung beim FC Bayern ergeben sich daher Rechte und auch Pflichten: So erhalten sie ein Stimmrecht und ein Recht auf Beteiligung am Profit der Gesellschaft oder aus dem Unternehmensverkauf. Gleichzeitig müssen sie der Treuepflicht nachkommen. Die Treuepflicht folgt unmittelbar aus dem Gesellschaftsvertrag, also der Vereinbarung der Gesellschafter in der Gesellschaft zusammen einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Die Gesellschafter sind aufgrund dieser Verabredung verpflichtet, das gemeinsame Interesse zu fördern und Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.

Arten von Unternehmensbeteiligungen
Anteil
Beteiligungsform
95 % – 100 %
Eingliederungsbeteiligung (Squeeze-out-Beteiligung)
75 % – 95 %
Qualifizierte Mehrheitsbeteiligung
über 50 %
Majorität
unter 50 %
Minderheitsbeteiligung
25 % – 50 %
Sperrminorität
unter 10 %
Streubesitzbeteiligung
über 1 %
wesentliche Beteiligung
unter 1 %
Kleinstbeteiligung