Young-Plan

Der Young-Plan von 1929 regelte die deutschen Reparationszahlungen nach dem Ersten Weltkrieg neu, indem er die Schuld auf 112 Milliarden Reichsmark festlegte und eine Laufzeit bis 1988 vorsah. Er beendete die ausländische Kontrolle über die Deutsche Reichsbahn und Reichsbank, was Deutschland einen Teil seiner Souveränität zurückgab, und sah eine frühzeitige Räumung des Rheinlandes bis Juni 1930 vor. Obwohl er von der deutschen Regierung im März 1930 verabschiedet wurde, wurden seine Zahlungsverpflichtungen aufgrund der Weltwirtschaftskrise 1932 auf der Konferenz von Lausanne fast vollständig gestrichen.