Behauptungen der Kritiker/Reichsbürgerszene: Die Bundesrepublik Deutschland ist seit ihrer Gründung (1949) bis heute, lediglich ein Besatzungskonstrukt der Alliierten und seit 1990 besonders der drei Westmächte (USA, GB, F).
Weitere Behauptungen: Die Übernahme der DDR und ganz Berlins durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1990 ohne die korrekte Anwendung der gültigen Rechtsnormen.
Der ganze Vorgang der „Deutschen Einheit“ soll also nicht sach-, fach- und
formgerecht formuliert worden sein. Das „vereinte Deutschland“ konnte und wurde somit durch die errichteten Verträgen, Gesetzen, Übereinkommen und Protokollnotizen zu keinem Zeitpunkt staats-und völkerrechtlich gültig herbeigeführt.
Prüfen wir das…denn das ist eine immerhin historische Anschuldigung…
Folgende Verträge/Regelungen stehen hier im Mittelpunkt:
– ZweiPLUSVier-Vertrag vom 12.September 1990
– Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 ( BGBl. 1990, Teil II, Nr. 36, S. 1273; BGBl. 1994 Teil II, Nr. 2, S.40ff. ; BGBl. 1994, Teil II, Nr. 57, S. 3703)
– Bundesgesetzblatt, Jg.1990, Teil II, Nr. 38, S. 1331-1332
Die Außenminister der Vier Mächte (Besatungsmächte gemeint) erklärten am 1. Oktober 1990 in New York, unter „Berücksichtigung des Zwei-plus-Vier-Vertrags“ vom 12. September 1990, die Aussetzung ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Vereinigung (3. Oktober 1990) bis zum formellen Inkrafttreten des Vertrags.
Durch die Tatsache, daß 1990 KEIN Friedensvertrag (Putin 2014: Kalte Krieg endete ohne Friedensvertrag) mit dem „Deutschen Reich“ hergestellt wurde, wurden auch die Regelungen aus den Pariser Friedens-verträgen mit Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland (Pariser Friedenskonferenz Juli bis 15. Oktober 1946) hinsichtlich der Festlegungen des Friedensvertrages mit Deutschland seitens der Unterzeichnerstaaten weiter als gültig betrachtet.
8.Juni 1990
„Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S.1068)“
Dort heißt es u.a.:
„Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher K E I N Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin N I C H T von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.“
AVorbASchrBek.pdf
Wichtig ist: Das Bundesland Berlin sollte ursprünglich zum Grundgesetz beitreten. Die Allierten haben dies aber im Gehmigungsschreiben fur die Verfassung von Berlin (BK/O (50) aber verhindert. Diese beiden Absatze wurden im Genehmigungsschreiben für die Verfassung von Berlin (BK/O (50) 75) vom 29.08.1950, durch die westlichen Besatzungsmachte jedoch „zurückgestellt“. Das Bundesland Berlin wurde im Einigungsvertrag 1990 somit neu gegründet (West-Berlin galt zwar als Land, aber nicht vollwertig aufgrund Besatzung) wie auch Mecklenburg-Vorpommern (1952 aufgelöst worden). MV trat bei…das Land Berlin…nicht. Die Frage ist nun: WARUM ? Einzige Erklärung: Durch die Ergänzung der östlichen Bezirke wurde das Land Westberlin zu Berlin. Aber es exisiterte nie ein Bundesland Berlin der alten BRD. Es wurde lediglich wie ein Bundesland behandelt. Mehr nicht. Das Land Berlin wurde neu erstellt (EVertr, Art 1 (2))
Eigentlich richtig gewesen wäre doch: Zuerst das Land Berlin herstellen, dann Aufführung in Art 1 (1).
Auch im Ländereinführungsgesetz fehlt das Land Berlin. Interssant weiterhin: Art 2 (2): Die Hauptstadt Deutschland (nicht BRD) ist Berlin.
HINWEIS: In den Verträgen wird immer getrennt zwischen Bundesrepublik Deutschland und Deutschland. Der Begriff „Deutschland“ wurde von den Allierten 1945 anstelle des „Dritten Reiches“ gewählt. Alternativ wurde der Begriff „Deutsches Reich“ genannt. Klar ist auch, das das „Vereinte Deutschland“ logischerweise das ehemalige unvereinte Deutschland, also Drittes Reich bzw Deutsches Reich ist. Die BRD/DDR waren ja nicht getrennt worden.
Es sind also zwei Staatsbegriffe.
In der Proklamation Nr.1 des Allierten Kontrollrat ist „Deutschland als Ganzes“ bzw „Deutschland“, dieses war identisch mit dem Deutschen Reich bzw. nach 31.12.1937 Großdeutschen Reich; es bestand aus nahezu selbständigen 5 Einheiten: Groß-Berlin und die vier Besatzungszonen sowie den Gebieten, die vorläufig unter polnische bzw. russische Verwaltung gestellt wurden. Staatsgebiet und Staatsvolk bestanden weiter. Der Kontrollrat für Deutschland als Regierung von Deutschland als Ganzem bestand bis zum 2. Oktober 1990. Nun die Frage: Was ist dieses Deutschland nach dem 2.Oktober 1990 ? Es existieren logischerweise zwei Staatsobjekte…das Dritte Reich/Deutsches Reich, von den Allierten „Deutschland“ genannt (1938-1945) und 1949 gegründete Organisationseinheit BRD plus Verfassungs-DDR. Fakt ist, die Allierten unterscheiden im Einigungsvertrag klar zwischen „BRD ab 1949-1990“ und „Deutschland“ (1938-1949). Die BRD wurde also am 2.Oktober 1990 defacto aufgelöst (oder doch nicht ?)…denn nochmals: Es gab ja die Wiedervereinigung „Deutschland“, nicht die einer BRD oder DDR. Die DDR trat der BRD bei, aber nicht Deutschland, weil Deutschland nicht die BRD ist. Es traten also Bundesländer der „BRD“ im Oktober 1990 bei, nicht Deutschland, da es erst ab 3.Oktober 1990 wieder existieren sollte laut 2plus4-Vertrag inkl. Gesamtdeutscher Verfassung (Art 146). An diesem Tag fusionierten zunächst lediglich BRD/DDR. Hier geht es also NICHT um „Deutschland als Ganzes“ (1938 bis 1949). Im 2plus4-Vertrag wird von einem „Vereinten Deutschland“ gesprochen in der Future-Form, das aus den „Gebieten BRD/DDR“ entstehen soll. Es vereinten sich also zwei Gebiete zu einem Gebiet. Ein Gebiet (oder Territorium) ist lediglich eine räumlich abgegrenzte Fläche. Ein Staat hingegen ist eine rechtlich und politisch organisierte Einheit.
Exkurs: Das Gebiet ist der reine, räumlich abgegrenzte geografische Raum. Ein Staat ist das übergeordnete, souveräne politische Gesamtgebilde. Eine Gebietskörperschaft ist hingegen eine rechtlich organisierte Untereinheit des Staates mit eigener Gebietshoheit, wie etwa Bund, Länder und Kommunen. Der Staat als Ganzes besteht folglich aus der Gesamtheit seiner Gebietskörperschaften.
Im 2plus4 wird ein neuer Staat, nämliches „Vereintes Deutschland“ genannt (Zukunftsform). Mit Auflagen. (Frage der Souveränität).
2plus4
https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
Analyse: Hier ist also von einem zukünftigen „Vereinten Deutschland“ die Rede, die eine künftigen Verfassung hat, die nicht das Grundgesetz ist, denn hier werden beide klar unterschieden. Die Verfassung muss sieht Artikel 23 (2) als nicht-konform an: „In anderen Teilen Deutschlands ist es [das Grundgesetz] nach deren Inkrafttreten in Kraft zu setzen.„
Ebenso Artikel 116: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Der Grund ist der, das das Grundgesetz eine als für die Reorganisation für den Westteil Deutschlands galt (Haager Landkriegsordnung Artikel 43).
Artikel 146: Dieses Grundgesetz, das NACH Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die Allierten mussten also auch ab dem 3.Oktober 1990 das GG einsetzen, da es noch keine Verfassung für das vereinte Deutschland gab (und bis heute nicht gibt, da die Völker Deutschlands (RuStag1913, da die Reichsbürgergesetze 1945 verboten waren). Allerdings wurde illegal dieses Gesetz 1999 verändert, denn das RuStag1913 gilt NICHT in einer BRD oder innerhalb des Grundgetzes. Nur der Bundesrat und Reichstag vor 1919 konnten dieses Gesetz ändern. Daher hob Hitler dieses Gesetz 1935 auch auf und veränderte es nicht, weil er dazu formell keine Berechtigung hatte. Wichtig: Das RuStag 1913 gilt NUR im Deutschen Kaiserreich, nicht in einem anderen Deutschland, BRD oder sonstwo. Daher ist der Personalausweis nur gültig für die BRD, daher ist man nur „deutsch“. Nicht Reichsangehöriger oder Angehöriger eines neuen Vereinten Deutschland mit neuer Verfassung. Simple, oder ?
Ebenso gilt das Grundgesetz FÜR die BRD (auch heute noch), nicht für das Vereinte Deutschland. Denn das Vereinte Deutschland hat KEINE Verfassung und ist auch nicht die BRD, die im 2plus4-Vertrag nicht genannt wird.
Artikel 7 ist sehr wichtig…dort steht in (2): Das Vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Hier steht nicht BRD. Denn der Verzicht auf Rechte in Bezug auf das 1938-1949er Deutschland als Ganzes und Berlin gilt nur auf Grundlage eines neuen Deutschland mit eigener Verfassung, nicht Grundgesetz.
Denn in einer neuen Verfassung würde GG Art 120 sicherlich NICHT MEHR stehen. (Besatzungskosten).
Beachten sie das „demgemäß“. Es bedeutet, das aktuell der 2plus4 vereinbart wurde und künftig gilt in einem Vereinten Deutschland.
Was ist denn nun passiert ?
Oft diskutiert wird die „Streichung Artikel 23“. Es fällt das Datum 17.Juli 1990 und der Name des US-Außenminister James Baker, der die Streichung veranlasst haben soll. Wir prüfen das…
Dazu schauen wir uns die sogenannte Ewigkeitsklausel Artikel 79 des GG an (III)
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Nun wurde aber Artikel 23 gelöscht. Wer durfte ihn löschen ?
Artikel 23 von 1949:
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Satz 2 ist eine ANWEISUNG, falls ein BEITRITT erfolgt. Hier steht nichts vom Ende einer Besatzung. Es bedeutet schlicht, das auch der mitteldeutsche Teil (von den Ostgebieten ist ja überhaupt keine Rede mehr) besetzt sein würde. Die DDR (Besatzungsstaat) trat einem anderen Besatzungsstaat mit einer NICHTVERFASSUNG (per Anweisung der Allierten 1946, Ground Law genannt, Art 43, Haager Landkriegsordnung) bei. Soweit so gut. Wir haben also am 2.Oktober 1990 (vom 28.9.1990) noch ZWEI fusionierte Besatzerstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland von 1949 wurde also „erweitert“. Deutschland (immer noch Deutsches Reich) muss noch wiederhergestellt werden. Logisch, oder ?
In Art 4 des Einigungsvertrag steht:
Das Grundgesetz FÜR DIE Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:
>>> Artikel 23 wird aufgehoben. <<<
Am 31.August unterzeichneten beide Regierung (BRD/DDR) diesen Vertrag.
Was passierte nun am 3.Oktober 1990 um 0:00 Uhr ?
Das Grundgesetz wurde in der erweiterten BRD übernommen.
Die Bundesrepublik Deutschland von 1949 existiert ab dem 03.Oktober 1990 als völkerrechtlich anerkannter Staat. Das Deutsche Reich existiert als Feindstaat weiter.
Das Grundgesetz ist weiterhin ein Provisorium, da es NICHT durch eine Nationalversammlung oder Volksabstimmung zur Verfassung gewählt wurde. Das Grundgesetz wurde übernommen in der Annahme der Akzeptanz der mitteldeutschen Bürger. Rechtlich bis zum 2+4-Vertrag immer noch ein Produkt der Reorganisation von 1949.
2+4-Vertrag
https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/
Artikel 9
Dieser Vertrag tritt für das VEREINTE Deutschland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.
Da steht also nicht 3.Oktober 1990, sondern der Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde unterzeichnet der Staaten. Jetzt ist die Frage: Die Bundesrepublik Deutschland musste rechtlich NICHT vereint werden. Sie musste erweitert werden. Erweitern und wiedervereinen sich zwei Paar Schuhe…oder ?Der Einigungsbvertrag ist ein Beitrittsvertrag nach Grundgesetz Artikel 23. Er hat mit einer Vereinigung also nichts zutun, da ja in Artikel 23 von BEITRITT, nicht von VEREINIGUNG gesprochen wird.
Alle Artikel des 2+4-Vertrag haben nichts mit dem Beitritt der DDR an sich was zutun. Es musste lediglich eine Basis geschaffen werden, denn ohne die DDR kein 2+4, sondern nur ggf. ein 1+3-Vertrag.
Im 2+4-Vertrag wird von zwei Regierungen gesprochen. BRD und DDR. Für den 2+4-Vertrag existieren also immer noch BEIDE Staaten, die nicht vollwertig völkerrechtlich anerkannt waren am 12.September 1990. Die DDR unterzeichnete den 2plu4 Vertrag entsprechend. Jetzt stelle ich mir diese Frage: Die DDR endete am 3.Oktober 1990. Also nach nur 3 Wochen nach Unterzeichnung des 2+4. Es existierte also eine BRD-Regierung, die aber noch nicht gesamtdeutsch gewählt wurde bzw anerkannt wurde. Im 2+4 werden aber ZWEI Regierung damit beauftragt. Am 3.Oktober 1990 gab es nur eine Regierung, die aber nur von westdeutschen Bürgern 1986 gewählt worden war.
Ratifizierungsurkunde
Unter einer Ratifizierung (oder Ratifikation) versteht man die völkerrechtlich verbindliche Bestätigung eines internationalen Vertrages. Damit ein Abkommen zwischen Staaten rechtlich wirksam wird, wird es in der Regel von Regierungsvertretern unterzeichnet und anschließend vom nationalen Parlament genehmigt. Erst mit der darauffolgenden Unterzeichnung durch das Staatsoberhaupt wird der Vertrag endgültig gültig.
Mit der Hinterlegung am 15.MÄRZ 1991 (!) trat der 2plus4-Vertrag in Kraft (nicht am 3.Oktober 1990, wie oft immer angenommen). Frage: Wurde sie unterschrieben und von wem ? Genscher und…defintiv nicht von einem Volkskammer-Vertreter, denn die DDR existierte seit dem 3.Oktober 1990 nicht mehr. Somit konnten auch 2+4-Vertragsartikel, wo es Bestimmungen der Zusammenarbeit BRD/DDR gab, nicht mehr erfüllt werden.
Artikel 2:
…Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik…
Am 15.März 1991 gab es kein Gebiet der DDR mehr…eigentlich hätte die DDR erst aufgelöst werden können, als der 2plus4-Vertrag in Kraft getreten ist. Beispiel: 16.März Ende der DDR durch die Gründung eines neuen Staates (Gebiete BRD/DDR), durch eine Vereinigung der BRD/DDR zu einem Gesamtdeutschen Staat. Man hat quasi die DDR per Todesstoss am 3.Oktober 1990 aus dem 2plus4 geschmissen. Kein Staat, kein Recht auf 2plus4, keine Chance auf Wiedervereinigung. Wieso unterzeichnete de Maiziere am 12.9.1990 den 2plus4, obwohl er weiß, das die DDR in 3 Wochen gar nicht mehr mitreden kann bei der Durchführung des 2plus4-Vertrages ?
Artikel 4:
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
Dies ist NICHT mehr möglich gewesen. Die DDR-Regierung gab es nicht mehr.
Die NATO wurde wenn man es genau nimmt, am 3.Oktober 1990 automatisch nach Osten verlagert, denn die BRD war seit 1955 NATO-Mitglied. Gorbatschov und Baker unterhielten sich am 9.Februar 1990 in einem Gespräch über einen möglichen NATO-Beitritt des „Vereinten Deutschland“. Das bedeutet, das beide Politiker sich mit einem neuen Staat auseinandersetzten, nicht mit einer erweiterten BRD und deren bestehende Mitgliedschaft und einer automatischen Ausdehnung nach Osten.