Der Parlamentarische Rat war das verfassungsgebende Gremium, das 1948/49 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (provisorische Regelung) ausgearbeitet und beschlossen hat. Man kann ihn als die „Wiege der deutschen Demokratie“ nach dem Zweiten Weltkrieg bezeichnen.
Exkurs: Provisorium Grundgesetz
Das Grundgesetz war ursprünglich als provisorische Regelung gedacht, als Gerüst für eine staatliche Grundordnung (siehe HLKO) und sollte eine deutsche Einheit ermöglichen, die der gewählte Parlamentarische Rat von 1948/49 nicht im Wege steht. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde es jedoch faktisch zur Verfassung des gesamten Deutschlands, ohne dass ein neuer Verfassungsentwurf geschaffen werden musste, und es gilt seitdem als die Grundlage der deutschen Rechtsordnung. Hinweis: Das Grundgesetz wurde 1990 NICHT vom Volk übernommen, sondern seitens der damaligen Kohl-Regierung. Vielmehr gleitete das Grundgesetz in den vereinigten Status Quo der BRD und DDR (gelöscht offiziell ab 3.Oktober 1990 laut Einigungsvertrag vom 31.8.1990)
Legitimation: Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches (eigentlich war es nur die deutsche Wehrmacht, die Regierung Dönitz (folgte nach Selbstmord Hitlers) hat nie kapituliert) lag die staatliche Souveränität allein bei den vier alliierten Siegermächten (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR). Es gab keine deutsche Regierung, kein Staatsoberhaupt, keinen souveränen Staat. Nach der Drei-Elimenten-Lehre von Georg Jelinek benötigt ein Staat >>> Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt. Die z.B. Ostdeutschen Gebiete kamen lediglich UNTER VERWALTUNG (Staatsgebietproblem), die Staatsgewalt fehlte völlig. Das Staatsvolk der ostdeutschen Gebiete wurden dem Gesamtvolk „entzogen“.
Der Auftrag war aber kein Diktat einer fertigen Verfassung. Er forderte die Deutschen ausdrücklich auf, selbst eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen und selbst eine demokratische Verfassung auszuarbeiten. Die Alliierten behielten sich aber entscheidend ein Genehmigungsrecht vor. Schon hier ist die Legitmation einer „Verfassung“ in Frage zu stellen. Die Alliierten waren die oberste Gewalt. Sie konnten per Besatzungsrecht handeln und Anordnungen treffen. Ihr „Auftrag“ in den Frankfurter Dokumenten (abgesegnet am 1.7.1948 im berüchtigten IG-Farben-Haus) war daher provisorisch rechtlich bindend. Spätestens 1990 hätte man das Volk, was ja zudem immer noch OHNE Ostgebiete war, wenigstens fragen müssen hinsichtlich der Gebiete und der Übernahme eines Allierten-Auftrages von 1948. Dies geschah bekanntlich NICHT.
Ursprüngliche Absicht: Das Grundgesetz wurde 1949 bewusst als Übergangsgesetz („Provisorium“) geschaffen, da der Parlamentarische Rat die Möglichkeit einer späteren Wiedervereinigung mit den Gebieten der Sowjetischen Besatzungszone offenhalten wollte. Der Name „Grundgesetz“ sollte dies unterstreichen.
Bewährung und Beständigkeit: Das Grundgesetz hat sich über Jahrzehnte bewährt (was logisch ist, denn die Punkte wurden sehr sicher von Allierten zigmal geprüft und trugen zu Stabilität, Demokratie und Wohlstand bei. Das einzig Positive. Aber denken wir an die „Umerziehung“ der Deutschen, die in dieser Zeit durchgeführt wurde…
Wiedervereinigung: Als es 1990 zur Wiedervereinigung kam, haben die neuen Bundesländer entschieden, dem Grundgesetz beizutreten, anstatt eine neue Verfassung zu schaffen. Das Grundgesetz wurde damit zur tatsächlichen Verfassung für ganz Deutschland. Das VOLK hatte KEIN Mitspracherecht, die ersten Gesamtdeutschen Wahlen fanden erst am 2.Dezember 1990 statt (!). Das Thema Ostgebiete wurde von der Kohl/Genscher-Regierung fast schon heimlich durch das polnische Angebot „abgelehnt“, ohne Volksanfrage auf der westlichen/mittleren und östlichen Seite. Allerdings gab es wohl eine kurze Zeit, wo ein VERKAUF zur Debatte stand. Dazu bitte hier lesen:
Hier die Details zur Entstehung und Arbeit:
Wie und warum wurde der Parlamentarische Rat gegründet?
Die Gründung im Jahr 1948 war das Ergebnis eines mehrstufigen Prozesses, der von den alliierten Siegermächten (USA, Großbritannien, Frankreich) und den deutschen Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen vorangetrieben wurde.
1. Der historische Kontext:
- Nach dem Ende des NS-Regimes und des Zweiten Weltkriegs 1945 war Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt und hatte keine eigene staatliche Souveränität.
- Der beginnende Kalte Krieg führte zu wachsenden Spannungen zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion. Die Londoner Sechsmächtekonferenz (USA, Großbritannien, Frankreich, Benelux-Länder) im Frühjahr 1948 ebnete den Weg für die Gründung eines westdeutschen Teilstaates.
2. Die direkten Vorbereitungen:
- Die „Frankfurter Dokumente“ (Juli 1948): Die drei westalliierten Militärgouverneure übergaben den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder diese Dokumente. Sie enthielten den Auftrag, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, die eine demokratische Verfassung für einen deutschen Bundesstaat ausarbeiten sollte.
- Zögerlichkeit der Ministerpräsidenten: Die deutschen Ministerpräsidenten waren zunächst zurückhaltend. Sie befürchteten, dass die Gründung eines Weststaates die Teilung Deutschlands zementieren würde. Daher vermieden sie bewusst den Begriff „Verfassung“ (was einen endgültigen Staat impliziert) und sprachen stattdessen von einem „Grundgesetz“ (betont vorläufig, bis eine gesamtdeutsche Verfassung möglich sei).
- Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee (August 1948): Bevor der Parlamentarische Rat zusammentrat, trafen sich Verfassungsexperten auf der bayerischen Insel Herrenchiemsee. Dieser Konvent erarbeitete einen umfassenden Verfassungsentwurf, der als entscheidende Vorlage und Diskussionsgrundlage für die Arbeit des Parlamentarischen Rates diente.
3. Die Gründung des Parlamentarischen Rates:
- Auf Basis dieser Vorbereitungen wählten die Landtage der elf westdeutschen Länder zwischen dem 10. und 22. August 1948 die Mitglieder des Rates.
- Der Rat bestand aus 65 Abgeordneten (plus 5 nicht-stimmberechtigte Vertreter aus Berlin), die proportional zur Stärke der Landtagsfraktionen bestimmt wurden. Unter ihnen waren viele erfahrene und moralisch integre Politiker der Weimarer Zeit, die die Fehler der Weimarer Verfassung vermeiden wollten.
- Am 1. September 1948 trat der Parlamentarische Rat unter der Leitung seines Präsidenten Konrad Adenauer (CDU) im Museum Koenig in Bonn erstmals zusammen. Bonn wurde damit provisorischer Sitz des Rates und später zur provisorischen Hauptstadt.
Die Arbeit und die zentralen Ergebnisse
- Ziel: Die Abgeordneten hatten den klaren Auftrag, eine freiheitliche und föderale Demokratie zu schaffen, die eine Wiederholung der nationalsozialistischen Diktatur für alle Zukunft unmöglich machen sollte.
- Wichtige Persönlichkeiten: Neben Adenauer als Präsident spielten vor allem Carlo Schmid (SPD), der die entscheidenden staatsrechtlichen Reden hielt, und Thomas Dehler (FDP) eine prägende Rolle. Einer der „Väter des Grundgesetzes“ war auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuss (FDP).
- Inhaltliche Debatten: Es wurde intensiv und kontrovers über die Stärkung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament, die Finanzverwaltung, die Schulpolitik und die Grundrechte gestritten.
- Verabschiedung und Inkrafttreten: Nach monatelangen Beratungen und auch zahlreichen Abstimmungen und Überprüfungen mit den Alliierten wurde das Grundgesetz am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat mit 53 zu 12 Stimmen angenommen.
- Ratifizierung: Nach der Zustimmung durch die Alliierten wurde das Grundgesetz nicht in einem Volksentscheid, sondern durch die Landtage ratifiziert. Mit der Annahme durch den bayerischen Landtag (der aus Prinzipien-gründen dagegen stimmte, aber die Gültigkeit anerkannte) trat das Grundgesetz schließlich am 23. Mai 1949 in Kraft.
Zusammenfassung
Der Parlamentarische Rat war also die von den westdeutschen Ländern gewählte verfassungsgebende Versammlung, die 1948/49 im Auftrag der Westalliierten das Grundgesetz erarbeitete. Seine Gründung war eine direkte Folge des Kalten Krieges und des Willens, in den Westzonen einen demokratischen und stabilen deutschen Staat zu errichten, der bewusst als provisorische Lösung bis zur Wiedervereinigung konzipiert war.