Wiedervereinigung – Chronologie

Behauptungen der Kritiker: Die Bundesrepublik Deutschland ist seit ihrer Gründung (1949) bis heute, lediglich ein Besatzungskonstrukt der Alliierten und seit 1990 besonders der drei Westmächte (USA, GB, F).

Weitere Behauptungen: Die Übernahme der DDR und ganz Berlins durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1990 ohne die korrekte Anwendung der gültigen Rechtsnormen.

Der ganze Vorgang der „Deutschen Einheit“ soll also nicht sach-, fach- und
formgerecht formuliert worden sein. Das vereinte Deutschland konnte und wurde somit durch die errichteten Verträgen, Gesetzen, Übereinkommen und Protokollnotizen zu keinem Zeitpunkt staats-und völkerrechtlich gültig herbeigeführt.

Prüfen wir das…denn das ist eine historische Anschuldigung…

Folgende Verträge stehen hier im Mittelpunkt:

ZweiPLUSVier-Vertrag vom 12.September 1990

Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 ( BGBl. 1990, Teil II, Nr. 36, S. 1273; BGBl. 1994 Teil II, Nr. 2, S.40ff. ; BGBl. 1994, Teil II, Nr. 57, S. 3703)

Bundesgesetzblatt, Jg.1990, Teil II, Nr. 38, S. 1331-1332
Die Außenminister der vier Mächte erklärten am 1. Oktober 1990 in New York, unter „Berücksichtigung des Zwei-plus-Vier-Vertrags“ vom 12. September 1990, die Aussetzung ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Vereinigung (3. Oktober 1990) bis zum formellen Inkrafttreten des Vertrags.
Durch die Tatsache, daß 1990 KEIN Friedensvertrag (Putin 2014: Kalte Krieg endete ohne Friedensvertrag) mit dem „Deutschen Reich“ hergestellt wurde, wurden auch die Regelungen aus den Pariser Friedens-verträgen mit Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland (Pariser Friedenskonferenz Juli bis 15. Oktober 1946) hinsichtlich der Festlegungen des Friedensvertrages mit Deutschland seitens der Unterzeichnerstaaten weiter als gültig betrachtet.