Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, der von 1815 bis 1866 existierte. Er wurde auf dem Wiener Kongress gegründet, um eine gemeinsame Sicherheit und Ordnung für die deutschen Staaten zu gewährleisten, war aber KEIN Nationalstaat im modernen Sinne. Der Bund bestand aus 35 deutschen Fürstentümern und vier freien Städten. Dies wurde aber nie gründlich umgesetzt, was 1848 zur Märzrevolution und zum Entwurf der Paulskirchenverfassung von 1849 führen sollte.
Deutscher Dualismus Preußen und Österreich, ein regelrechter Konkurrenzkampf um die Macht Deutschlands.
Im Jahr 1864 kämpften Preußen und Österreich noch gemeinsam gegen Dänemark im Deutsch-Dänischen Krieg. Ziel war die Kontrolle über Schleswig, Holstein und Lauenburg. Der Krieg endete mit einem Sieg Preußens und Österreichs, die Dänemark zur Abtretung dieser Gebiete zwangen. Grund letztlich erneut Machthaberei Preußens und Stärkung gegenüber Österreich.
Probleme mit der Verwaltung 1865 mit den erworbenen Herzogtümer Schleswig und Holstein nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864. Die Gasteiner Konvention, ein Abkommen zwischen beiden Staaten, versuchte, die Spannungen zu entschärfen, indem sie Schleswig unter preußische und Holstein unter österreichische Verwaltung stellte. Diese Vereinbarung war jedoch nur ein vorübergehender Aufschub, da die beiden Großmächte um die Vorherrschaft im Deutschen Bund konkurrierten. Aber es funktionierte nicht und so kam es 1866 zum Krieg Preußen gegen Österreich. Zuvor legte Bismarck und Preußen den Preussischen Bundesreformplan 1866 vor. Dieser und der „Deutsche Krieg“ führten endgültig zur Auflösung des Deutschen Bundes. Die entscheidende Schlacht fand am 3. Juli 1866 bei Königgrätz (heute Hradec Králové in Tschechien) statt, wo Preußen einen klaren Sieg über Österreich errang. Otto von Bismarck, damals preußischer Ministerpräsident, nutzte die Gunst der Stunde (Allianz mit Italien, nutzen der innenpolitschen Spannungen in Österreich) und brachte Preußen an die Spitze Deutschlands, Annextion von Gebieten Österreich.
Nach dem Deutschen Krieg von 1866 wurde das Königreich Bayern zunehmend von Preußen abhängig und verlor seine Unabhängigkeit, indem es dem Norddeutschen Bund und später dem Deutschen Reich beitrat. Bayern musste Gebietsabtretungen und Kriegsentschädigungen an Preußen leisten.
Der Weg von der kleindeutschen Lösung zum Deutschen Kaiserreich 1871 war geebnet.
Den Anfang nahm am 18.April 1867 der „Norddeutsche Bund“, ursprünglich 1866 ein Militärbündniss, unter der Führung Preußen, mit einer eigenen Verfassung vom 1.Juli 1867, sie war die Grundlage für die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871.
Preussischer Reformplan 1866
Preußen beantragte am 9. April 1866 beim Bundestag die Wahl eines Nationalparlaments. Nicht nur die Nationalbewegung, auch die deutschen Einzelstaaten reagierten ablehnend. Sie sahen ihre Souveränität durch ein Nationalparlament offenbar geschmälert, wurden durch die Stimmverteilung im bisherigen Bundestag stark bevorteilt.
Am 18. August 1866 unterzeichnete Preußen mit seinen Verbündeten das sogenannte Augustbündnis. Darin wurde die Gründung eines neuen Bundes auf Grundlage des Reformplans angekündigt, der spätere Norddeutsche Bund. Das vorgeschlagene Nationalparlament wurde der konstituierende Reichstag vom Februar bis April 1867.