Besatzungsstatut (1949)

Das Besatzungsstatut regelte die Rechte der westlichen Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich) gegenüber der neuen deutschen Regierung. Es behielt den Alliierten unter anderem die Kontrolle über Außenpolitik, Außenhandel, Abrüstung, Reparationen, den Ruhrbergbau sowie das Recht auf vorübergehende Übernahme der Regierungsgewalt im Fall einer Bedrohung der Besatzungstruppen vor. Die Bundesrepublik erhielt zwar weitgehende Selbstverwaltung, war aber formal kein souveräner Staat.

Das Besatzungsstatut markierte den Beginn des Übergangs von unmittelbarer Militärverwaltung zu einer indirekten Kontrolle. Es wurde mit dem Deutschlandvertrag (1955) weitgehend aufgehoben, der der BRD volle Souveränität gewährte – mit Ausnahme von Berlin und der Deutschlandfrage. Die Anfänge des Besatzungsstatuts ab 1949 stehen damit für eine Etappe auf dem Weg der Westintegration der BRD bei gleichzeitig fortbestehenden alliierten Vorbehaltsrechten.

Komplette Historie und Inhalte:
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